Überweisungsbeleg per E-mail

 

Überweisungsbeleg

Das Verschicken eines Antrages an das Standesamt oder Staatsarchiv beendet den Schriftverkehr mit dem Amt noch nicht. Es kommt oft vor, dass bevor die beantragte Unterlagen verschickt oder Recherchen angefangen werden, wird nach einem Überweisungsbeleg verlangt. Die Höhe der Überweisung wird in einem Schreiben angegeben (oder in einer E-mail). Um die Sache zu beschleunigen kann man aber den Überweisungsbeleg auch per E-mail verschicken. Oder wenigstens es zu versuchen 🙂

Was soll in der E-mail stehen?

Wenn Sie also so ein Schreiben bekommen haben, wo es steht, dass Sie erst bezahlen sollen, und Sie haben die Überweisung online gemacht, können Sie auch gleich bei Ihrer Bank einen Überweisungsbeleg speichern (am besten als pdf-Datei). Wenn Sie den schon zur Verfügung haben, schreiben Sie folgende E-mail:

Witam,

w załączeniu przesyłam potwierdzenie wykonania przelewu (xx,xx PLN) dotyczącego poszukiwań aktów metrykalnych na nazwisko [Name] (Wasz znak sprawy: [Zeichen])
Mam nadzieję, że elektroniczna postać potwierdzenia wystarczy.

Pozdrawiam,

Was bedeutet:

Im Anhang finden Sie die Überweisungsbestätigung der Summe xx,xx PLN, die die Urkundenrecherchen für den Namen [Name] betrifft (Ihr Zeichen: [Zeichen]).
Ich hoffe, dass die digitale Bestätigung ausreichen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Es ist wichtig, dass Sie bei der Korrespondenz immer das Zeichen der Sache („nasz znak“) angeben!

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