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Beglaubigte Kopien der Urkunden

Das Thema der beglaubigten und „normalen“ Kopien ist eigentlich sehr einfach, es kommt aber immer wieder zu Missverständnissen. Es wäre wohl sinnvoll alle Informationen an einer Stelle zu sammeln, damit man die Unterschiede und Ähnlichkeiten deutlich sieht.

Was ist eine beglaubigte Kopie?

Es ist eine einfache Kopie (auf einem Kopiergerät gemacht) von dem originalen Eintrag in einem Urkundenbuch. Dabei wird die Übereinstimmung mit dem Original samt einem Stempel und Unterschrift von dem Beamten bestätigt.

Links – die Stempel aus dem Standesamt Breslau, rechts – aus dem Staatsarchiv Stettin

Beglaubigte Dokumente werden meistens von unterschiedlichen Behörden verlangt: von Gerichten (bei z.B. Nachlassverfahren), wenn man sich um die deutsche Staatsangehörigkeit bemüht usw. Dieser Rechtsgrund ist wichtig, siehe weiter unten.

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