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Überweisungsbeleg per E-mail

 

Überweisungsbeleg

Das Verschicken eines Antrages an das Standesamt oder Staatsarchiv beendet den Schriftverkehr mit dem Amt noch nicht. Es kommt oft vor, dass bevor die beantragte Unterlagen verschickt oder Recherchen angefangen werden, wird nach einem Überweisungsbeleg verlangt. Die Höhe der Überweisung wird in einem Schreiben angegeben (oder in einer E-mail). Um die Sache zu beschleunigen kann man aber den Überweisungsbeleg auch per E-mail verschicken. Oder wenigstens es zu versuchen 🙂 Weiter lesen „Überweisungsbeleg per E-mail“

Alte Urkunden – über die 100 Jahre Grenze

Alte Urkunde

Die „100 Jahre Regel“ (aber auch 80)

Ich habe neulich eine Anfrage bekommen, wo sich um standesamtliche Urkunden aus dem Jahr 1911 handelte. Es spielt eine Rolle, welches Dokument wird gemeint. Die Dokumente werden an das zuständige Staatsarchiv nach folgendem Prinzip verschoben:

  • Geburtsurkunden nach 100 Jahren
  • Heirats- und Sterbeurkunden nach 80 Jahren

So sagt die Theorie 🙂

So soll es eigentlich sein, in der Praxis sieht es aber unterschiedlich aus. In Gleiwitz wurden vor Kurzem noch alle Dokumente in dem Standesamt gelagert, weil es in dem Archiv.. keinen Platz dafür gab! Mittlerweile gibt es im gleiwitzer Archiv Urkunden bis zu dem Jahr 1910.

Und wie können Sie überprüfen

…wo sich genau die gesuchten Dokumente momentan befinden? Ich würde hier wieder an die Datenbank PRADZIAD kommen, wo einfach die Bestände der einzelnen Staatsarchive durchgesucht werden können. Dort finden Sie auch die Kirchenbücher der unterschiedlichen Kirchengemeinden (katholisch, evangelisch, jüdisch usw.). Wenn der Jahrgang noch nicht auf der Liste steht heißt es, dass man danach in dem Standesamt suchen soll.
Die Suchmaske ist einfach und auch in englisch vorhanden, in meinem Handbuch finden Sie jedoch Übersetzungen der einzelnen Begriffe.

Unterschiede zwischen dem Standesamt und dem Archiv

Na gut, aber was macht den eigentlichen Unterschied zwischen dem Standesamt und dem Archiv?

  • der Zugang zu den Dokumenten. In dem Standesamt müssen Sie beweisen, dass Sie mit der befragten Person verwandt sind, im Archiv dürfen Sie durchstöbern was Sie nur wollen.
  • in dem Standesamt bekommen Sie sehr selten eine Kopie. Es werden hauptsächlich Abschriften gemacht, die teurer sind und unvollständig sein können (z.B. ohne Randvermerken), oder Fehler haben.

Wenn Sie selbst so einen Fall haben, dass die Dokumente schon alt genug sind um in das Staatsarchiv verschoben zu werden, bleiben aber immer noch in dem Standesamt würde ich Ihnen empfehlen ein oder zwei Jahre zu warten bis die Dokumente in das Staatsarchiv eintreffen. Dann können Sie das Archiv anschreiben und die Kopien beantragen, die für den Ahnenforscher doch von größerer Bedeutung als die Abschriften sind.

Pommerische Gesellschaft (Westpreußen)

Die Seite www.ptg.gda.pl (auch deutsche Sprachversion vorhanden!) gehört der Pommerischen Ahnenforschungsgesellschaft. Sie können dort kostenlos in den Urkunden-Datenbanken stöbern. Die Mitglieder der Gesellschaft haben die Bücher durchgeblättert und daraus die Daten entnommen. Es gibt zwar keine Verfilmungen, nur die Daten selbst.

Auf der Seite http://www.ptg.gda.pl/index.php/certificate/action/main/ finden Sie die Aufstellung aller Urkunden, die durchgearbeitet wurden. Dort finden sie den entsprechenden Ort. Aus der Tabelle entnehmen Sie welche Urkunden in der Datenbank zu finden sind.
Wenn Sie aus dem Menu Datenbanken -> Taufen, Eheschliessungen oder Bestattungen Index wählen bekommen Sie eine Suchmaske die Ihnen erlaubt nach Daten zu suchen.

Und wenn Sie in Pommern mehr unterstützung suchen, wenden Sie sich unmittelbar an die Pommerischen Ahnenforschungsgesellschaft. Ich denke selbst, wenn Sie deutsch schreiben wird Ihnen geholfen. Viel erfolg!

Standesamtdokumente

Standesamtdokumente

Wie sehen die Dokumente aus dem Standesamt aus?

Ich frage hier absichtlich nicht „Wie sehen die Dokumente in den Standesamtbücher aus“, weil das eine völlig andere Sache ist. Wenn Sie schon eine Weile forschen, haben Sie sie vermutlich schon gesehen.

In den früher deutschen Gebieten wurde die Pflicht alle Geburten, Eheschließungen und Tode staatlich zu registrieren im Jahr 1873 (Oktober glaube ich) eingeführt. Und diese Einträge wurden natürlich deutsch erfasst. Wenn Ihre Vorfahren aus früher russischen Gebieten kommen, können Sie bis 1918 auf russisch geschriebene Unterlagen stoßen. Wenn Sie jetzt an das polnische Amt einen Antrag stellen eine Abschrift von einer Urkunde zu bekommen, bekommen Sie ein Dokument IN POLNISCH!
Weiter lesen „Standesamtdokumente“

Das Standesamt

In den polnischen Standesämer gibt es normalerweise Standesamtbücher, die nicht älter als 100 Jahre sind. Nach dieser Zeit werden die Bücher an das entsprechende Staatsarchiv überwiesen. Aus verschiedenen Gründen kann es aber auch anders sein, es lohnt sich immer danach zu fragen, besonders wenn die gesuchten Unterlagen nahe der 100-Jahre-Grenze liegen.
Weiter lesen „Das Standesamt“

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