Sammelakte zu beantragten Ausweisen – eine Quelle für Ahnenforscher, die nicht so selbstverständlich ist, bietet aber sehr interessante Informationen an.
Jeder Mensch besitzt Dokumente, wie z.B. einen Personalausweis oder Pass. Man muss sie aber erst beantragen, oft mit Anhängen, Lebenslauf, Passbild.
Diese Begleitunterlagen haben in Polen einen Namen – “koperty dowodowe”, was so viel wie Sammelakte, “Ausweisumschläge” bedeutet.
Sie enthalten oft:
- Fotos der Antragsteller,
- persönliche Daten (z. B. Beruf, Familienstand, Nationalität),
- Geburtsurkunden oder deren Abschriften,
- Lebensläufe (oft handschriftlich geschrieben),
- Anträge auf Ausstellung des Ausweises,
- und andere amtliche Dokumente.
Diese Sammelakte umfassen Dokumente aus verschiedenen Jahrzehnten, abhängig davon, wann eine Person ihren ersten Personalausweis beantragt hat. Sie werden auch unterschiedlich betrachtet, was die Lagerung betrifft:
- 1945 – 1979 – enthalten oft besonders wertvolle historische Dokumente, z. B. aus der Vorkriegszeit oder der Zeit der deutschen Besatzung. Sie gelten als dauerhaft archivierungswürdig und sollen in Staatsarchive überführt werden.
- 1980–2010 – müssen mindestens 50 Jahre aufbewahrt werden, bevor sie vernichtet oder archiviert werden dürfen. Sie werden zunächst im zuständigen Amt aufbewahrt, oft in Kellerräumen oder internen Archiven.
- Ab 2011 – werden 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person aufbewahrt und können danach vernichtet werden, sofern sie nicht als archivierungswürdig gelten.
Diese Unterlagen sind für viele Menschen die einzige erhaltene Erinnerung an verstorbene Angehörige, insbesondere wenn keine anderen Fotos oder Dokumente existieren. Sie gelten daher als wertvolle genealogische Quellen und „Zeitkapseln“ der Familiengeschichte. Leider werden die Ausweisumschläge oft in den Kellern von Behörden beschädigt, unsachgemäß gelagert, vergessen und manchmal sogar für immer verloren – wie diejenigen, die beim Brand des Archivs der Stadt Krakau verbrannt sind.
Wie man diese Dokumente bekommen?
Was passiert dann mit diesen Unterlagen, wenn der Personalausweis schon ausgegeben wird? Kann man sie bekommen, wenn sie unsere verstorbenen Vorfahren betreffen?
Du musst dich an das Amt wenden, das den Ausweis ausgestellt hat. Die Wohnadresse (oder wenigstens der Ort oder Kreis) muss also bekannt sein. In dem zuständigen Urząd Miasta (Stadtverwaltung) oder Urząd Gminy (Gemeindeverwaltung) kannst du einen Antrag stellen, oft mit:
- Nachweis über Verwandtschaft oder rechtliches Interesse,
- Ausweisdokument,
- ggf. eine Gebühr (ca. 31 PLN)
TIPP: Je mehr Informationen Du über die gesuchte Person angibst (z. B. Name, Geburtsdatum, letzte Adresse, Seriennummer des Ausweises), desto höher ist die Chance, dass das entsprechende “Ausweisumschlag” gefunden wird.
Wie sieht es aber mit der Zugänglichkeit aus? Kann jeder diese Dokumente bekommen?
Leider nicht. Der Zugang zu diesen Dokumenten ist derzeit rechtlich eingeschränkt. Aufgrund fehlender eindeutiger Vorschriften ist vielen Behörden unklar, ob sie die Unterlagen zugänglich machen dürfen. Oft muss sicherheitshalber ein „rechtliches Interesse“ nachgewiesen werden, was für private Ahnenforscher nicht möglich ist.
Eine Bürgerinitiative “Dowody Pamieci” (Beweise der Erinnerung)
Um diese Lage zu verbessern, entstand in Polen eine Bürgerinitiative “Dowody Pamięci” (Beweise der Erinnerung). Die Initiative fordert eine Änderung des Gesetzes über Personalausweise. Das Gesetz soll klare Regeln für den Zugang zu Unterlagen von Verstorbenen festlegen. Man möchte Folgendes erreichen:
- den Zugang für Angehörige erleichtern,
- die Sammelakte nach 10 Jahren ab dem Tod der Person allgemein zugänglich zu machen,
- die Dokumente besser zu schützen und zu archivieren
Die Initiative sammelt derzeit 100.000 Unterschriften, um den Gesetzesvorschlag in den polnischen Sejm (Parlament) einzubringen. Die Unterschriftensammlung läuft im Herbst 2025, und es gibt sowohl physische Sammelstellen (Zbiórka podpisów – Dowody Pamięci) als auch die Möglichkeit, Formulare herunterzuladen und per Post zu senden (Formularz poparcia – Dowody Pamięci). Hier findest Du (auf Polnisch) den Gesetzentwurf und die Begründung zum Gesetz, die zusammen mit den gesammelten Unterschriften eingereicht werden: Projekt ustawy – Dowody Pamięci
Wie kann ich mich beteiligen?
Du kannst die Bürgerinitiative „Dowody Pamięci“ auf verschiedene Weise unterstützen. Vor allem sollst Du eine Unterschrift abgeben, indem Du das Formular herunterlädst, ausdruckst, ausfüllst und per Post an die angegebene Adresse in Krakau sendest. Die Unterschriften aus Deutschland werden auch von Herrn Bartosz Łyskawa (blyskawa89@gmail.com) in Leverkusen gesammelt.
WICHTIG! Um die Unterschrift abzugeben, MUSST Du ein polnischer Bürger (mit PESEL Nummer) sein. Wenn es nicht der Fall ist, kannst Du aber auch noch helfen, indem Du diese Initiative bekannt machst. Teile die Initiative in sozialen Medien (Facebook, Instagram, X).
Sprich mit Freunden, Familie und Bekannten darüber. Verlinke die Website (Strona główna – Dowody Pamięci) oder den TVP-Report über die Initiative (auf Polnisch).
In der Facebook-Gruppe „Koperty dowodowe – grupa obywatelskiej inicjatywy ustawodawczej“ (Wolontariusze Inicjatywy „Dowody Pamięci“ – dostęp do kopert dowodowych | Facebook) findest Du aktuelle Infos und kannst Dich mit anderen Unterstützer*innen vernetzen.
Wir haben Zeit bis Ende des Jahres 2025! Bis zu diesem Datum müssen die Initiatoren 100.000 Unterschriften sammeln, um den Gesetzesvorschlag offiziell im polnischen Parlament einbringen zu können.
Ich werde Dich auf dem Laufendem halten, folge mir auf der FB-Seite Facebook.
