Standesamtsurkunden – was hat sich in den Abschriften geändert?

Ich möchte wieder das Thema „Abschriften“ ansprechen. Es hat sich einiges seit der Veröffentlichung der früheren Posts (gekürzte Heiratsurkunde, , gekürzte Geburtsurkunde, vollständige Geburtsurkunde) zu diesem Thema geändert, andere Sachen habe ich neu entdeckt.

Erstens – die Formulare wurden geändert.

Die neuen sehen etwas „moderner“ aus, hier kannst Du das Muster der gekürzten Geburtsabschrift sehen und hier der vollständigen (erste Seite, zweite Seite). Der Datenumfang ist gleich geblieben.

Internationale, gekürzte Abschriften

Ich wusste es nicht früher, aber es gibt so was wie die Internationale gekürzte Urkunden, die nicht mehr übersetzt werden müssen. Sie sind zweisprachig (hier: polnisch und französisch), aber laut der Konvention Nr. 16 (die im Wien am 08.09.1976 erstellt wurde) werden solche Dokumente in mehreren Ländern anerkannt, u.a. in Deutschland, Österreich, Belgien, Spanien, Frankreich, Holland, Luxemburg. Die Gebühr ist gleich wie für eine „normale“ gekürzte Anschrift, 22,00 PLN (ca. 5,00 EUR). Wenn die Behörden also nach einer Urkunde verlangen fragen Sie immer, ob dieses Dokument in Ordnung wäre. Dann sparst Du an den Übersetzungskosten und natürlich an der Zeit.

Das zuständige Standesamt ist nicht mehr so wichtig

Seit dem 01.03.2015 ist es theoretisch möglich, in jedem Standesamt in Polen beliebige Unterlagen zu beantragen. Es wurde ein EDV-System eingeführt, das die Bestände aller Ämter umfasst und es soll keine Rolle mehr spielen ob Sie die Urkunden z.B. aus Breslau genau in Breslau oder in Stettin anfordern. So sagt wenigstens die Theorie 🙂 In der Praxis sieht es leider so aus, dass man sich lieber doch an das zuständige Standesamt wenden soll (siehe unten). Nicht alle Dokumente befinden sich schon in dem EDV-System, die Ämter müssen miteinander kommunizieren, was natürlich die Bearbeitungszeit beeinflusst.

Was findet man in der Abschrift (nicht)?

Und noch eine Sache, die mich in den letzten Tagen sehr überrascht hat. Auf einer vollständigen Abschrift der Geburtsurkunde befinden sich gar nicht ALLE Daten aus dieser Urkunde!! Hier habe ich wahrscheinlich den Fehler gemacht, dass ich das Dokument aus dem Standesamt Nowogrodziec in dem Standesamt Boleslawiec beantragt habe – was theoretisch keine Rolle spielen sollte. Du erinnerst dich – das EDV System 😉 Auf der Abschrift befanden sich aber keine Notizen zu der Heirat dieser Person und ich wusste, dass sie verheiratet war. Nach einer zusätzlichen Anfrage in Boleslawiec habe ich erfahren, dass ich mich direkt an das Standesamt Nowogrodziec wenden soll. Nach einer Überprüfung hat es sich erwiesen, dass es die Heiratsdaten doch vorhanden waren, wurden aber in das System nicht eingeführt. Was wieder bestätigt, dass man am besten immer das zuständige Amt ansprechen soll.

Man lernt nie aus 🙂

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