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Beglaubigte Kopien der Urkunden

Das Thema der beglaubigten und „normalen“ Kopien ist eigentlich sehr einfach, es kommt aber immer wieder zu Missverständnissen. Es wäre wohl sinnvoll alle Informationen an einer Stelle zu sammeln, damit man die Unterschiede und Ähnlichkeiten deutlich sieht.

Was ist eine beglaubigte Kopie?

Es ist eine einfache Kopie (auf einem Kopiergerät gemacht) von dem originalen Eintrag in einem Urkundenbuch. Dabei wird die Übereinstimmung mit dem Original samt einem Stempel und Unterschrift von dem Beamten bestätigt.

Links – die Stempel aus dem Standesamt Breslau, rechts – aus dem Staatsarchiv Stettin

Beglaubigte Dokumente werden meistens von unterschiedlichen Behörden verlangt: von Gerichten (bei z.B. Nachlassverfahren), wenn man sich um die deutsche Staatsangehörigkeit bemüht usw. Dieser Rechtsgrund ist wichtig, siehe weiter unten.

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Apostille – zusätzliche Beglaubigung einer Urkunde

Es gibt Dokumente, die zusätzlich von dem Staat bestätigt werden müssen oder sollen. Es gibt auch Beamten, die es verlangen 🙂 Die Ursache ist egal, ich zeige Dir wie es geht, ein Dokument (in unserem Fall meistens eine Urkunde) mit einer Apostille zu bestätigen.

Die Prozedur wird auf der Internetseite des polnischen Innenministerium beschrieben, auch auf Englisch.

Was ist eine Apostille?

Laut Wikipedia:

Die Apostille ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation sind. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist (Artikel 3 des Übereinkommens).

Es geschieht in folgender Form (hier auf einer Kopie der Heiratsurkunde): Weiter lesen „Apostille – zusätzliche Beglaubigung einer Urkunde“

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Wie haben unsere Vorfahren gestritten

Wenn wir über unsere Vorfahren denken, sind wir immer der Hoffnung, dass sie vernünftige, ehrliche und gute Leute waren. Es sei, man findet ein Dokument, dass es in Frage stellt 🙂

Im XIX Jh. war die Bevölkerung ziemlich einfach. Viele Leute konnten nicht schreiben, man verwendete sie Sprache, die zu Hause gesprochen wurde und örtliche Streitereien waren sehr ernst genommen. Die Auseinandersetzungen waren oft Kleinigkeiten, die für ein örtliches Amtsgericht nicht geeignet waren, brauchten aber trotzdem eine Lösung. Für die Leute, die nur wenige Jahre eine deutsche Schule besucht haben (ob überhaupt) war es auch schwierig, sich vor dem Gericht deutsch auszudrücken. So entstanden örtliche Schiedsgerichte.

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Staatsarchiv Kattowitz - das Gebäude

Staatsarchiv Kattowitz – modern und groß

In den letzten Tagen habe ich wieder ein Staatsarchiv besucht, dieses mal in Kattowitz. Es hat mich wegen seiner Größe überrascht, aber das müsste man schon bei einem Archiv, das so ein weitreichendes Gebiet umfasst, vermuten. Mit Größe meine ich nicht unbedingt das Gebäude, es tut sich dort einfach viel mehr, es gibt mehr Besucher, mehr Personal, die Prozeduren sind an das große Volumen der Bestände angepasst.

Der Arbeitsraum ist sehr groß und bequem. Die Arbeitstische bieten genügend Platz selbst für mehrere Bücher und sind gut beleuchtet. Man kann noch eine zusätzliche Lampe direkt über dem Tisch einschalten. Gleichzeitig können mehrere Personen arbeiten, die sich gegenseitig nicht stören, weil die Tische weit auseinander gestellt sind.

Digitale Bestände werden auf den vorhandenen PC’s zugänglich gemacht, es gibt auch Lesegeräte für Mikrofilme. Das Archiv verfügt auch über einen Scanner.

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Alte Urkunden – über die 100 Jahre Grenze

Alte Urkunde

Die „100 Jahre Regel“ (aber auch 80)

Ich habe neulich eine Anfrage bekommen, wo sich um standesamtliche Urkunden aus dem Jahr 1911 handelte. Es spielt eine Rolle, welches Dokument wird gemeint. Die Dokumente werden an das zuständige Staatsarchiv nach folgendem Prinzip verschoben:

  • Geburtsurkunden nach 100 Jahren
  • Heirats- und Sterbeurkunden nach 80 Jahren

So sagt die Theorie 🙂

So soll es eigentlich sein, in der Praxis sieht es aber unterschiedlich aus. In Gleiwitz wurden vor Kurzem noch alle Dokumente in dem Standesamt gelagert, weil es in dem Archiv.. keinen Platz dafür gab! Mittlerweile gibt es im gleiwitzer Archiv Urkunden bis zu dem Jahr 1910.

Und wie können Sie überprüfen

…wo sich genau die gesuchten Dokumente momentan befinden? Ich würde hier wieder an die Datenbank PRADZIAD kommen, wo einfach die Bestände der einzelnen Staatsarchive durchgesucht werden können. Dort finden Sie auch die Kirchenbücher der unterschiedlichen Kirchengemeinden (katholisch, evangelisch, jüdisch usw.). Wenn der Jahrgang noch nicht auf der Liste steht heißt es, dass man danach in dem Standesamt suchen soll.
Die Suchmaske ist einfach und auch in englisch vorhanden, in meinem Handbuch finden Sie jedoch Übersetzungen der einzelnen Begriffe.

Unterschiede zwischen dem Standesamt und dem Archiv

Na gut, aber was macht den eigentlichen Unterschied zwischen dem Standesamt und dem Archiv?

  • der Zugang zu den Dokumenten. In dem Standesamt müssen Sie beweisen, dass Sie mit der befragten Person verwandt sind, im Archiv dürfen Sie durchstöbern was Sie nur wollen.
  • in dem Standesamt bekommen Sie sehr selten eine Kopie. Es werden hauptsächlich Abschriften gemacht, die teurer sind und unvollständig sein können (z.B. ohne Randvermerken), oder Fehler haben.

Wenn Sie selbst so einen Fall haben, dass die Dokumente schon alt genug sind um in das Staatsarchiv verschoben zu werden, bleiben aber immer noch in dem Standesamt würde ich Ihnen empfehlen ein oder zwei Jahre zu warten bis die Dokumente in das Staatsarchiv eintreffen. Dann können Sie das Archiv anschreiben und die Kopien beantragen, die für den Ahnenforscher doch von größerer Bedeutung als die Abschriften sind.

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