Alte Urkunden – über die 100 Jahre Grenze

Alte Urkunde

Die „100 Jahre Regel“ (aber auch 80)

Ich habe neulich eine Anfrage bekommen, wo sich um standesamtliche Urkunden aus dem Jahr 1911 handelte. Es spielt eine Rolle, welches Dokument wird gemeint. Die Dokumente werden an das zuständige Staatsarchiv nach folgendem Prinzip verschoben:

  • Geburtsurkunden nach 100 Jahren
  • Heirats- und Sterbeurkunden nach 80 Jahren

So sagt die Theorie 🙂

So soll es eigentlich sein, in der Praxis sieht es aber unterschiedlich aus. In Gleiwitz wurden vor Kurzem noch alle Dokumente in dem Standesamt gelagert, weil es in dem Archiv.. keinen Platz dafür gab! Mittlerweile gibt es im gleiwitzer Archiv Urkunden bis zu dem Jahr 1910.

Und wie können Sie überprüfen

…wo sich genau die gesuchten Dokumente momentan befinden? Ich würde hier wieder an die Datenbank PRADZIAD kommen, wo einfach die Bestände der einzelnen Staatsarchive durchgesucht werden können. Dort finden Sie auch die Kirchenbücher der unterschiedlichen Kirchengemeinden (katholisch, evangelisch, jüdisch usw.). Wenn der Jahrgang noch nicht auf der Liste steht heißt es, dass man danach in dem Standesamt suchen soll.
Die Suchmaske ist einfach und auch in englisch vorhanden, in meinem Handbuch finden Sie jedoch Übersetzungen der einzelnen Begriffe.

Unterschiede zwischen dem Standesamt und dem Archiv

Na gut, aber was macht den eigentlichen Unterschied zwischen dem Standesamt und dem Archiv?

  • der Zugang zu den Dokumenten. In dem Standesamt müssen Sie beweisen, dass Sie mit der befragten Person verwandt sind, im Archiv dürfen Sie durchstöbern was Sie nur wollen.
  • in dem Standesamt bekommen Sie sehr selten eine Kopie. Es werden hauptsächlich Abschriften gemacht, die teurer sind und unvollständig sein können (z.B. ohne Randvermerken), oder Fehler haben.

Wenn Sie selbst so einen Fall haben, dass die Dokumente schon alt genug sind um in das Staatsarchiv verschoben zu werden, bleiben aber immer noch in dem Standesamt würde ich Ihnen empfehlen ein oder zwei Jahre zu warten bis die Dokumente in das Staatsarchiv eintreffen. Dann können Sie das Archiv anschreiben und die Kopien beantragen, die für den Ahnenforscher doch von größerer Bedeutung als die Abschriften sind.

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