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Beglaubigte Kopien der Urkunden

Das Thema der beglaubigten und „normalen“ Kopien ist eigentlich sehr einfach, es kommt aber immer wieder zu Missverständnissen. Es wäre wohl sinnvoll alle Informationen an einer Stelle zu sammeln, damit man die Unterschiede und Ähnlichkeiten deutlich sieht.

Was ist eine beglaubigte Kopie?

Es ist eine einfache Kopie (auf einem Kopiergerät gemacht) von dem originalen Eintrag in einem Urkundenbuch. Dabei wird die Übereinstimmung mit dem Original samt einem Stempel und Unterschrift von dem Beamten bestätigt.

Links – die Stempel aus dem Standesamt Breslau, rechts – aus dem Staatsarchiv Stettin

Beglaubigte Dokumente werden meistens von unterschiedlichen Behörden verlangt: von Gerichten (bei z.B. Nachlassverfahren), wenn man sich um die deutsche Staatsangehörigkeit bemüht usw. Dieser Rechtsgrund ist wichtig, siehe weiter unten.

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Staatsarchiv Stettin - Liste der online Bestände

Online Bestände des Staatsarchiv Stettin

Auch das Staatsarchiv in Stettin stellt seine Bestände ins Netz. Auf der Internetseite wird zwar geschrieben, dass die Scanns auch bei szukajwarchiwach.pl zu finden sind, aber die wenige Versuche, die ich gemacht habe haben gezeigt, dass es wohl nicht immer der Fall ist.

Unter dem Link http://www.szczecin.ap.gov.pl/iCmsModuleArchPublic/showDocuments/nrap/65 in der linken Spalte befindet sich die vollständige Liste der digitalisierter Bestände (unter „Katalog materiałów zdigitalizowanych“). Darunter sind folgende Akte zu finden:

  • Museum des Stargard-Landes (Muzeum Ziemi Stargardzkiej)
  • Repatriierungsamt  (Powiatowy Urząd Repatriacyjny w …)
  • Bezirksgericht (Sąd Obwodowy w …)
  • Standesamt (Urząd Stanu Cywilnego w …)

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Überweisungsbeleg per E-mail

 

Überweisungsbeleg

Das Verschicken eines Antrages an das Standesamt oder Staatsarchiv beendet den Schriftverkehr mit dem Amt noch nicht. Es kommt oft vor, dass bevor die beantragte Unterlagen verschickt oder Recherchen angefangen werden, wird nach einem Überweisungsbeleg verlangt. Die Höhe der Überweisung wird in einem Schreiben angegeben (oder in einer E-mail). Um die Sache zu beschleunigen kann man aber den Überweisungsbeleg auch per E-mail verschicken. Oder wenigstens es zu versuchen 🙂 Weiter lesen „Überweisungsbeleg per E-mail“

Alte Urkunden – über die 100 Jahre Grenze

Alte Urkunde

Die „100 Jahre Regel“ (aber auch 80)

Ich habe neulich eine Anfrage bekommen, wo sich um standesamtliche Urkunden aus dem Jahr 1911 handelte. Es spielt eine Rolle, welches Dokument wird gemeint. Die Dokumente werden an das zuständige Staatsarchiv nach folgendem Prinzip verschoben:

  • Geburtsurkunden nach 100 Jahren
  • Heirats- und Sterbeurkunden nach 80 Jahren

So sagt die Theorie 🙂

So soll es eigentlich sein, in der Praxis sieht es aber unterschiedlich aus. In Gleiwitz wurden vor Kurzem noch alle Dokumente in dem Standesamt gelagert, weil es in dem Archiv.. keinen Platz dafür gab! Mittlerweile gibt es im gleiwitzer Archiv Urkunden bis zu dem Jahr 1910.

Und wie können Sie überprüfen

…wo sich genau die gesuchten Dokumente momentan befinden? Ich würde hier wieder an die Datenbank PRADZIAD kommen, wo einfach die Bestände der einzelnen Staatsarchive durchgesucht werden können. Dort finden Sie auch die Kirchenbücher der unterschiedlichen Kirchengemeinden (katholisch, evangelisch, jüdisch usw.). Wenn der Jahrgang noch nicht auf der Liste steht heißt es, dass man danach in dem Standesamt suchen soll.
Die Suchmaske ist einfach und auch in englisch vorhanden, in meinem Handbuch finden Sie jedoch Übersetzungen der einzelnen Begriffe.

Unterschiede zwischen dem Standesamt und dem Archiv

Na gut, aber was macht den eigentlichen Unterschied zwischen dem Standesamt und dem Archiv?

  • der Zugang zu den Dokumenten. In dem Standesamt müssen Sie beweisen, dass Sie mit der befragten Person verwandt sind, im Archiv dürfen Sie durchstöbern was Sie nur wollen.
  • in dem Standesamt bekommen Sie sehr selten eine Kopie. Es werden hauptsächlich Abschriften gemacht, die teurer sind und unvollständig sein können (z.B. ohne Randvermerken), oder Fehler haben.

Wenn Sie selbst so einen Fall haben, dass die Dokumente schon alt genug sind um in das Staatsarchiv verschoben zu werden, bleiben aber immer noch in dem Standesamt würde ich Ihnen empfehlen ein oder zwei Jahre zu warten bis die Dokumente in das Staatsarchiv eintreffen. Dann können Sie das Archiv anschreiben und die Kopien beantragen, die für den Ahnenforscher doch von größerer Bedeutung als die Abschriften sind.

Bei polnischen Behörden – immer genau anfragen

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Die polnische Behörden verstehen kein Spaß 😉

… und betrachten jede Anfrage sehr ernst. Es ist eigentlich gut so, man will doch ernst genommen werden, oder? 🙂

Was soll man darunter verstehen?

Vor allem, dass die Anfragen mit allen Daten gestellt werden sollen. Selbst die Anfragen, die ganz harmlos und allgemein zu sein scheinen.

Ich wurde letztens gebeten bei einem Standesamt nachzufragen, ob es dort die Geburtsurkunden von dem Jahr 1941 gibt. Ich habe schnell eine kurze E-mail mit dieser Frage zusammen gefasst und weg geschickt. Nach weniger Zeit habe ich eine Rückmeldung bekommen, leider ohne Antwort. Ich wurde aber darum gebeten meine genaue Daten anzugeben! Also vollständiger Name, Adresse usw. Und ich habe nur eine ganz harmlose, allgemeine Frage gestellt, die eigentlich nichts mit mir, meinen Recherchen oder meinen Vorfahren zu tun hatte!

Es klingt vielleicht etwas komisch, für manche ist es bestimmt selbstverständlich, aber wenn man sich schön vorstellt, erreicht man mehr 🙂

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